Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbildungsbetriebe,

aus der aktuell gültigen Corona-Verordnung in Verbindung mit den erläuternden Schreiben des Kultusministeriums geht hervor,

dass weiterführende Schulen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100  nach den Pfingstferien zunächst weitere zwei Wochen Wechselunterricht durchführen sollen. Bei einer Inzidenz unter 50 sollen Schulen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Die für uns maßgebliche Inzidenz ist die des Stadtkreises Freiburg. Auch wenn die Zahlen sich rapide nach unten entwickeln wissen wir aktuell nicht, wie hoch die Inzidenzen am 4. Juni (letzter Tag der Pfingstferien) sein werden.

Daher starten wir nach den Pfingstferien – wie bisher - mit  Wechselunterricht. Bei geteilten Klassen haben die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A Präsenzunterricht.

In den ersten Tagen nach den Pfingstferien werden wir die Situation neu beurteilen und dann entscheiden, ob und ab wann wir in den „Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen“ übergehen.

„Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen“ bedeutet, dass das Abstandsgebot entfällt, dass also alle Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht beschult werden. Maskentragepflicht und Testpflicht bestehen aber weiterhin.

Die Klassenzimmer werden weiterhin alle 20 Minuten „stoß gelüftet“, die Einbahnregelungen im Schulhaus bleiben bestehen.

Für das Testen gilt: Schülerinnen und Schüler in Vollzeit werden jeweils am Montag und Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer den Test durchführen. Schülerinnen und Schüler der Teilzeit führen analog an ihren Berufsschultagen jeweils die Schnelltests im Klassenzimmer durch. Falls Sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Berufsschulunterricht haben, entfällt die Testung am zweiten Tag.

Ein durchgeführter Schnelltest ist Voraussetzung, dass Sie am Präsenzunterricht teilnehmen können. Falls Sie eine Bescheinigung des Betriebs, eines Testzentrums oder eines Arztes über einen innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführten Test mit negativem Ergebnis vorlegen können, müssen Sie am Test in der Schule nicht teilnehmen. Gleiches gilt für bereits am Virus erkrankte (und wieder genesene) oder komplett geimpfte Schüler*innen, die einen entsprechenden Nachweis (nicht älter als 6 Monate) vorweisen können.

Ich wünsche Ihnen allen eine frohe Pfingstzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kühn
Schulleiter