Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Betriebe, liebe Eltern,

das Kultusministerium hat entscheiden, dass wir ab dem 19. April wieder alle Klassen im Wechselunterricht beschulen dürfen.

Für die Max-Weber-Schule bedeutet dies:

  1. Unterricht für alle Klassen (auch für die Abschlussklassen) im wöchentlichen Wechsel nach regulärem Stundenplan. Alle Klassen mit mehr als 17 Schülerinnen und Schüler wurden bereits in zwei Gruppen geteilt. Wir beginnen mit der Gruppe B, denn die kommende Woche ist eine B-Woche. Bei Unklarheit fragen Sie bitte ihren Klassenlehrer.

  2. Es gelten dieselben Regeln wie bisher: Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im Schulhaus, Stoßlüften alle 20 Minuten, Einbahnregelungen im Schulhaus und keine Durchmischung der Gruppen. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Sie Abstand zu ihren Mitschülerinnen und Mitschüler im Klassenzimmer halten. Dazu haben wir Punkte auf die Tische geklebt, die als Unterrichtsplätze vorgesehen sind.

  3. In den nächsten beiden Wochen (19.-23. und 26.-30. April) befinden sich die von der Prüfungswoche 3. – 7. Mai betroffenen Klassen (WG, KBS 1) in der 14-Tage-Karenz, also im Fernunterricht.

  4. Laut Maßgabe des Kultusministeriums müssen in den kommenden Wochen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Schülerinnen und Schüler in Vollzeit werden jeweils am Montag und Donnerstag in deren ersten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer den Test durchführen. Schülerinnen und Schüler der Teilzeit führen analog an ihren Berufsschultagen jeweils die Schnelltests im Klassenzimmer durch. Falls Sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Berufsschulunterricht haben, entfällt die Testung am zweiten Tag. Jede Schülerin/jeder Schüler erhält via Moodle eine E-Mail mit der zu unterzeichnenden Einverständniserklärung. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt und (ggfls. bei Minderjährigen von den Eltern) unterschrieben am ersten Schultag mit.

  5. Ein durchgeführter Schnelltest ist Voraussetzung, dass Sie am Präsenzunterricht teilnehmen können. Falls Sie eine Bescheinigung des Betriebs oder eines Testzentrums oder eines Arztes über einen innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführtem Test mit negativem Ergebnis vorlegen können, müssen Sie am Test in der Schule nicht teilnehmen. Gleiches gilt für bereits am Virus erkrankte (und wieder genesene) Schüler*innen, die einen entsprechenden Nachweis (nicht älter als 6 Monate) vorweisen können. Ohne negatives Testergebnis können Sie am Unterricht nicht teilnehmen.

Alles weitere in der kommenden Woche in der Schule. Ich freue mich, dass wir mit allen Klassen nun wieder in den Präsenzunterricht einsteigen können.



Mit freundlichen Grüßen

Frank Kühn
Schulleiter